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Dokument-ID: 760700
3.1 Sicherheitsleistung
Allgemeines
Die Abgabenvorschriften sehen bisweilen zu leistende Sicherheiten vor bzw können solche auch vom Abgabepflichtigen angeboten werden. So sieht beispielsweise § 110 Abs 2 BAO vor, dass die Verlängerung von von der Abgabenbehörde festgesetzten Fristen von Bedingungen, insbesondere von einer Sicherheitsleistung, abhängig gemacht werden kann. Vgl des Weiteren § 50 Abs 1 AbgEO, § 88 Abs 2 und 3 FinStrG sowie § 33 Abs 2 Alkoholsteuergesetz.