© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1031827
1.1.8 Steuerbefreiungen
Allgemeines
Abgesehen von den in § 5 Abs 2 KommStG genannten Bestandteilen des Arbeitslohnes, die nicht zur Bemessungsgrundlage gehören und insofern von der Kommunalsteuerpflicht befreit sind, normiert § 8 KommStG zwei persönliche Steuerbefreiungen, nämlich betreffend