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Neu Dokument-ID: 111246

Vorschrift

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Inhaltsverzeichnis

TITEL IX
BESCHÄFTIGUNG

Artikel 145
(ex-Artikel 125 EGV)

idF ABl. C 115/2008 | Datum des Inkrafttretens 13.12.2007

Die Mitgliedstaaten und die Union arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union zu erreichen.