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Neu Dokument-ID: 1031665

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Wirkung der Beschwerde

Gem § 254 BAO wird durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten.

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