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Alexander Kdolsky - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.2 Zeugen

Allgemeines

In der BAO ist ein Recht der Partei

  • auf Gegenüberstellung mit den Zeugen und
  • auf persönliche Befragung eines Zeugen durch die Partei

nicht vorgesehen (VwGH 31.03.2011, 2009/15/0199 [VwSlg 8631 F/2011]).

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