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Dokument-ID: 761438
2.7.1 Zwangsweise Einbringung durch behördenfremde Personen und Einrichtungen (Gläubigerschutzverbände, Inkassobüros uÄ)
Allgemeines
- Behördenexterne „Anbieter“ diesbezüglicher Unterstützungsleistungen sind Inkassobüros, Kreditschutzverbände, Gläubigerschutzvereinigungen und vereinzelt auch Finanzdienstleister, teils in Vereinsform
- Das angebotene Leistungsspektrum umfasst dabei Mahnungs-, Geltendmachungs- und Einbringungsdienstleistungen hinsichtlich ausständiger Forderungen inklusive Landes- und Gemeindeabgaben mit verschiedensten Argumenten.