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1.4 Interkommunaler Finanzausgleich iSd § 19 Abs 1 FAG 2024
Vorbemerkungen
„Anwendungsfall“
Nachfolgend finden Sie einen Mustertext mit Anmerkungen für eine Vereinbarung über die Teilung der Erträge aus der Kommunalsteuer iSd § 19 FAG 2024, also im Zusammenhang mit gemeinsamen Investitionen der beteiligten Gemeinden in die Schaffung oder Erhaltung von kommunalsteuerlich relevanten Betriebsstätten.
Variable Textteile (im Einzelfall anzupassende, optionale oder nur beispielhaft ausformulierte Textteile, alternative oder zu ergänzende Textteile) sind – abgesehen von den ohnedies erst zutreffend einzusetzenden Gemeindenamen – unterschiedlich durch runde und eckige Klammern, Hervorhebung durch Abstand vom Fließtext, Einzug, Schrägstriche oder durch Anmerkungen/Hinweise bzw durch Auslassungspunkte kenntlich gemacht.