© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1121241

Robert Koch | Muster | Behördenschriftsatz

3.4.2 Nächtigungsabgabe-Pauschbetrag für mobile Unterkünfte: Abgabenfestsetzungs- und Haftungsbescheid (ab dem Jahr 2023)

Vorbemerkungen

Neue Rechtslage seit 01.11.2022

  • Wiewohl sich die Rechtslage hinsichtlich der Abgabepflicht für „mobile Unterkünfte“ bereits seit 01.11.2022 neu darstellt, wird im Folgenden aus noch näher zu erläuternden Gründen von einer Anwendung erst ab 01.01.2023 ausgegangen, ab welchem letztgenannten Zeitpunkt das mit LGBl 46/2022 novellierte Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz – StNFWAG – bedingt durch den seit 01.01.2023 wirksamen Wegfall der Ferienwohnungsabgabe – ab 01.01.2023 nur mehr „Steiermärkisches Nächtigungsabgabegesetz – StNAG“ heißt.
  • Bereits mit Wirksamkeit per 01.11.2022 wurde eine von der Tatsache und der Anzahl der Nächtigungen vollkommen unabhängig zu entrichtende „Nächtigungsabgabe als jährlicher Pauschbetrag in Höhe von EUR 120,–“ für dauernd (zumindest für den Zeitraum von mehr als zwei Monaten) abgestellte „mobile Unterkünfte“ eingeführt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop