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Dokument-ID: 761522
3.8.2 Festsetzung der Zwangsstrafe
Allgemeine Erläuterungen
Zwangsstrafen sind Verfahrens-Zwangsmittel der Abgabenbehörden. Sie dienen der Erzwingung einer (unter gleichzeitiger Androhung einer Zwangsstrafe in konkreter Höhe) zuvor schriftlich aufgetragenen Leistung – beispielsweise der Mitwirkung im Abgabenverfahren (Offenlegung von Aufzeichnungen, Erteilung von Auskünften, Befolgung eines Vorladungsbescheides, Einreichung einer Abgabenerklärung usw).