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2.3 Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Einkünfte
Ein Arzt wird in der Regel als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen. Bei gewissen Tätigkeiten ist jedoch genau zu beurteilen, ob diese noch zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gezählt werden können oder ob es sich dabei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt. Das zentrale Unterscheidungsmerkmal zwischen den gewerblichen Einkünften und der selbstständigen Tätigkeit liegt darin, dass es bei der selbstständigen Tätigkeit auf den Einsatz der persönlichen Arbeitsleistung und nicht auf den Einsatz von Betriebsvermögen ankommt.