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Dokument-ID: 1133619
4.5 Ansprüche und Verjährung
Anspruchsarten
Im Bereich der Arzthaftung kommt eine Haftung für ersatzfähige Schäden in Betracht:
- Heilungskosten
- Pflegekosten
- Entgang des Verdienstes
- Schmerzengeld (auch Trauerschäden)
- Ersatz für Verunstaltungen (optische Schäden)
- Unterhaltsschäden von Angehörigen
- Feststellung der Haftung für künftige Schäden