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3.2.3 Arbeitsverhältnisse
In Bezug auf Arbeitsverhältnisse sieht § 3 Abs 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) eine spezielle Regelung vor: „Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.“