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Dokument-ID: 1263623
14.1 Arzt als Funktionär bei einem gemeinnützigen/mildtätigen/kirchlichen Verein
Freiwilligkeit/Ehrenamt
Von der Steuerbefreiung erfasst sein sollen Zahlungen von Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen.