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12 Arztkosten als außergewöhnliche Belastungen des Patienten
Gem Rz 814 LStR: „Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte.“ Gem VwGH Ro 2021/13/0018 RS1 gilt: „Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs 1 EStG 1988 vorliegen (vgl VwGH 5.6.2003, 99/15/0111, mwN). Schon das Fehlen einer einzigen dieser Voraussetzungen schließt die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung aus (vgl VwGH 18.2.1999, 98/15/0036).“