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2.4 Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das steuerpflichtige Einkommen der Körperschaft. Im Fall einer Ärzte-GmbH, die aufgrund der unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet ist, sind alle Einkünfte der GmbH Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen und gem § 5 EStG zu ermitteln.