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Dokument-ID: 1090198
8.2.4 Besonderer Entlassungsschutz
Ähnlich wie beim besonderen Kündigungsschutz kommt bestimmten Arbeitnehmergruppen auch ein besonderer Entlassungsschutz zu. Dazu zählen beispielsweise Betriebsräte (§ 122 Abs 1 ArbVG), schwangere Arbeitnehmerinnen, Eltern in Karenz und Elternteilzeit (§§ 10, 12, 15 MSchG iVm §§ 7, 8 VKG) oder auch Präsenz- und Zivildiener.