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Dokument-ID: 1089616
4.1.2 Beteiligungsertragsbefreiung
Das österreichische Steuerrecht normiert Beteiligungsertragsbefreiungen sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Fälle. Die Idee dahinter ist, dass Gewinnanteile, die auf der Ebene der Tochtergesellschaft bereits versteuert wurden, nicht auf Ebene der empfangenden Muttergesellschaft nochmals besteuert werden. Es handelt sich dabei um eine „sachliche“ Steuerbefreiung, weil ein Teil des erzielten Einkommens aus der Steuerpflicht ausgenommen wird.