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7.3 Betriebsübertragung bei Ärzte-GmbHs außerhalb einer Liquidation
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Nachfolger
Stellt ein Gesellschafter einer Ärzte-GmbH seine ärztliche Berufstätigkeit ein oder will er aus anderen Gründen aus der Ärzte-GmbH ausscheiden, kann er entweder seinen Anteil an einen der verbleibenden Gesellschafter oder einen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Dritten veräußern. Ein derartiger Veräußerungsvorgang hat auf die Ärzte-GmbH keine Auswirkung, da sich dieser Vorgang ausschließlich auf Gesellschafterebene abspielt. Die Ärzte-GmbH bleibt bestehen. Abzuklären wäre, inwieweit die Veräußerung der Zustimmung des anderen Gesellschafters bedarf und ob dieser allenfalls ein im Gesellschaftsvertrag fixiertes Vorschlagsrecht hinsichtlich des den Anteil aufnehmenden Dritten hat.