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Karin Zahiragic - Klaus Cavar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Das Entgelt

Die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers ist die Entgeltleistungspflicht.

Die Rechtsprechung geht von einem immens weiten Entgeltbegriff aus. Zum Entgelt zählen daher nicht nur der Grundlohn bzw das Grundgehalt, sondern auch andere regelmäßige oder unregelmäßige, variable oder fixe sowie ordentliche oder außerordentliche Leistungen, die dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft, gewährt werden.

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