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Dokument-ID: 1090212
11 Der Urlaub
Beim Urlaub handelt es sich um eine Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bei Fortzahlung des Entgelts.
Das Urlaubsgesetz ist auf alle Arbeitnehmer anzuwenden, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Dazu zählen auch die Lehrlinge.