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Karin Zahiragic - Klaus Cavar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Der Urlaub

Beim Urlaub handelt es sich um eine Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bei Fortzahlung des Entgelts.

Das Urlaubsgesetz ist auf alle Arbeitnehmer anzuwenden, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Dazu zählen auch die Lehrlinge.

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