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Karin Zahiragic - Klaus Cavar - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Der freie Dienstnehmer

Abgrenzung zum Arbeitsvertrag

Vom Arbeitnehmer ist der freie Dienstnehmer zu unterscheiden. Eine gesetzliche Definition des freien Dienstvertrags besteht nicht. Auch der freie Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung zumindest gattungsmäßig umschrieben wird.

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