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Dokument-ID: 1090184
8.2 Die Entlassung
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung (unter Einhaltung von Fristen und Terminen), einvernehmliche Auflösung oder Befristung enden, sondern auch mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beendet werden. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung beendet, handelt es sich um eine Entlassung.