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Dokument-ID: 1090214
12 Die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse
Die Auswahl der betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse obliegt dem Arbeitgeber. Dabei wird zwischen Betrieben mit und ohne Betriebsrat unterschieden. In Betrieben in denen ein Betriebsrat errichtet wurde, kommt diesem ein Mitspracherecht zu. Die Auswahl der betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt grundsätzlich diesfalls durch Abschluss einer (freiwilligen jedoch erzwingbaren) Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 1b ArbVG).