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Neu Dokument-ID: 1128948

Armin Obermayr - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.5 Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (FLAG)

Die Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten auch den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich abführen.

Mit 01.01.2025 wurde der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds dauerhaft von zuvor 3,9 % auf 3,7 % abgesenkt.

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