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6.1 Echte Personengesellschaften
Das Ertragsteuerrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Umsatzsteuerrechtlich kommt es nicht auf die Gesellschaftsform, sondern auf die Unternehmereigenschaft an. Der Einfachheit halber wird hinsichtlich der steuerlichen Behandlung auf die Rechtsform abgestellt.