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Karin Zahiragic - Klaus Cavar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Entgeltfortzahlung

Während eines Arbeitsverhältnisses kann es vorkommen, dass die Arbeitsleistung unterbleibt, weil der Arbeitnehmer seine Leistungen nicht anbieten oder der Arbeitgeber diese nicht entgegennehmen kann. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung besteht. Es handelt sich um einen Erfüllungs- und keinen Schadenersatzanspruch. Nach wirksamer Beendigung des Arbeitsvertrags ist § 1155 ABGB nicht mehr anwendbar (OGH 24.11.2022, 9 ObA 77/22x).

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