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Dokument-ID: 1249261
11.12 Erbschaft
Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)
Die Erben treten mit dem Todestag im Verhältnis ihrer Erbansprüche ertragsteuerlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Die Steuerschulden des Erblassers zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten. Die unbeschränkte Steuerpflicht des Erblassers endet mit dessen Tod.