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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.1 Falllösungsschema

Ertragsteuerrechtlich grenzüberschreitende Sachverhalte sind in folgender Reihenfolge zu prüfen:

Nationales Recht

Zuerst ist die national-rechtliche ertragsteuerrechtliche Ebene zu prüfen. Haben Personen in mehreren Staaten Wohnsitze, etc und sind diese somit in jedem dieser Staaten nach jeweiligem nationalen Recht unbeschränkt steuerpflichtig (jeweils Welteinkommensprinzip), dann kann grundsätzlich jeder betroffene Staat das gesamte Welteinkommen besteuern. Am Ende entstehen Doppel-/Mehrbelastungen, weshalb das Nettoeinkommen sogar gegen null tendieren könnte.

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