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Dokument-ID: 1263620
13 Forschungsprämie – Arzt als Forschender
Gem § 108c Abs 1 EStG gilt: „Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14 % der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) geltend machen.“