© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1089609

Armin Obermayr - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.1 Gewinnausschüttung

Die Gewinnausschüttungen unterliegen bei den Gesellschaftern einem Steuersatz iHv 27,5 %. Diese Steuer wird bereits auf Ebene der Gesellschaft im Rahmen der Gewinnausschüttung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Auf Antrag des Gesellschafters kann er in seiner Jahressteuererklärung die Besteuerung mit dem Durchschnittssteuersatz beantragen. In diesem Fall werden die Gewinnausschüttungen vor Abzug der KESt (Bruttogewinnausschüttung) zunächst seinen Einkünften hinzugerechnet und somit bei der Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes berücksichtigt. Auch bei Beantragung der Besteuerung anhand des Durchschnittsteuersatzes darf der Gesellschafter keine Aufwendungen in Bezug auf die Gewinnausschüttung geltend machen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Steuerrechtliche Beratung von Ärzten in unserem Shop! Zum Shop