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3 Gewinnermittlung nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Geschäftsfälle im Zeitpunkt der Bezahlung berücksichtigt (sog „Zufluss-Abfluss-Prinzip“). Im Gegensatz zur Bilanzierung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht mit dem Rechnungsdatum verbucht bzw nach Lieferungs-/Leistungsdatum/-zeitraum periodenrein abgegrenzt, sondern bei Bezahlung (gilt auch bei Anzahlungen) berücksichtigt. Es gilt die Einzelaufzeichnungspflicht. Die Betriebseinnahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Gewinn ist der Überschuss der zugeflossenen Betriebseinnahmen über die abgeflossenen Betriebsausgaben. Sind die Betriebsausgaben höher, ergibt sich ein Verlust.