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Dokument-ID: 1104959
5.2.5 Gleitzeitvereinbarung
Gleitzeitvereinbarung
1. Rahmen der Gleitzeit
Der Gleitzeitrahmen ist jener zeitliche Rahmen, innerhalb dessen der Dienstnehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse den Beginn und das Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Der Gleitzeitrahmen wird wie folgt determiniert: