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Dokument-ID: 1089625
6.2 Gründung als Ausfluss eines Umgründungsvorgangs
Bereits bestehende Ordination eines der Gesellschafter
In der Folge kann einer der beiden Gesellschafter seine Ordination im Weg einer Einbringung gem Art III des UmgrStG in die GmbH einbringen, ohne dass es zur Aufdeckung stiller Reserven kommt. Hierfür ist es aber notwendig, dass er entweder vom anderen Gesellschafter mit Anteilen an der GmbH abgefunden wird oder die GmbH ihr Stammkapital erhöht. Die Einbringung ist aufgrund der Einzelrechtsnachfolge jedenfalls hinsichtlich des Schicksals eines etwaigen Kassenvertrages vorab mit der Gesundheitskasse zu erläutern.