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Dokument-ID: 1263622
13.3 Gutschrift auf dem Abgabenkonto
Gem Rz 479 FoPR gilt: „§ 108c Abs 4 EStG 1988 sieht in Bezug auf einen Antrag auf Forschungsprämie als Handlungsalternativen für das Finanzamt vor, entweder die geltend gemachten Prämien auf dem Abgabenkonto gut zu schreiben oder einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. [...] Ist dem Antrag vollinhaltlich stattzugeben, ist die Prämie – ohne Erlassung eines Bescheids – auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben.“