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Dokument-ID: 1128947
13.4 Kommunalsteuer
Bemessungsgrundlage
Die Kommunalsteuer beträgt derzeit 3 % der Bemessungsgrundlage. Dez zählen auch die Bezüge geringfügig Beschäftigter.
Die Bemessungsgrundlage sind die Bruttobezüge der Mitarbeiter des Betriebes. Dazu zählen auch die Bezüge geringfügig Beschäftigter. Lohnsteuerbefreiungen für bestimmte Sachbezüge zählen ebenso wenig zur Bemessungsgrundlage wie Abfertigungszahlungen.