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Dokument-ID: 1133618
4.4 Krankenhausverträge
Im Falle der Behandlung im Krankenhaus wird zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus ein Behandlungsvertrag geschlossen. Dieser wird in der Praxis als Krankenhausaufnahmevertrag bezeichnet. Auch hierbei gilt Formfreiheit, obwohl ein schriftlicher Abschluss die Regel und dringend zu empfehlen ist.