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Dokument-ID: 1090036
5.2 Mehrarbeit und Überstunden
Überstundenarbeit liegt vor, wenn (i) die tägliche Normalarbeitszeit (die sich aufgrund der Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt) oder (ii) die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden (§ 6 AZG).