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Neu Dokument-ID: 1089506

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.3 Miete

Entschließt sich der Arzt im Rahmen der Neugründung seiner Arztpraxis Räumlichkeiten lediglich zu mieten, wird er mit dem Vermieter nach Einigung über die wesentlichen Punkte einen Mietvertrag abschließen.

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