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Dokument-ID: 1089606
2.5 Mindestkörperschaftsteuer
Gruppenpraxis-GmbH haben für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindestkörperschaftsteuer zu entrichten. Die Mindestkörperschaftsteuer ist in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Jahreskörperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Steuervorauszahlung zu behandeln und wird auf eine in den folgenden Jahren entstehende Körperschaftsteuerschuld angerechnet.