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Armin Obermayr - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Gesellschaftereinlagen und ähnliche Leistungen

Als Gesellschaftereinlagen und ähnliche Leistungen werden alle durch die Gesellschafter veranlassten Vermögenszugänge bezeichnet, die nicht betrieblich veranlasst sind. Unerheblich ist, ob diese anlässlich der Gründung der Gesellschaft oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Unerheblich ist auch, ob diese Einlagen in offener oder verdeckter Form erfolgen.

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