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Dokument-ID: 1051394
4.1 Pauschaler Ansatz der Betriebsausgaben
Die (einkommensteuerliche) Pauschalierung vereinfacht die Gewinnermittlung wesentlich und kann unter Umständen besonders günstig für den Steuerpflichtigen sein. Anstelle der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben kann im Rahmen der Pauschalierung ein bestimmter Prozentsatz des Umsatzes angesetzt werden (auch wenn die angefallenen Betriebsausgaben niedriger sind). Der Steuerpflichtige muss seine Betriebsausgaben bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung nicht gesondert nachweisen, wohl aber Aufzeichnungen über die Betriebseinnahmen führen.