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Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1.1 Persönliche Dienstverhinderungsgründe

Dienstverhinderung

Erscheint ein Arbeitnehmer nicht zum Dienst weil bestimmte persönliche Dienstverhinderungsgründe vorliegen, hat der Arbeitgeber das Entgelt „für eine verhältnismäßig kurze Zeit“ weiter zu bezahlen.

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