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Neu Dokument-ID: 1051495

Ines Windisch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.5 Privativer (Real-)Schuldnerwechsel bei Veräußerung einer mit Hypothek belasteten Liegenschaft

Übernimmt bei Veräußerung einer Liegenschaft der Erwerber ein auf ihr haftendes Pfandrecht, so ist dies im Zweifel als Schuldübernahme zu verstehen. Der Veräußerer kann nach vollzogener Übertragung des Eigentums den Gläubiger zur Annahme des neuen Schuldners an seiner Stelle schriftlich mit der Wirkung auffordern, dass die Einwilligung als erteilt gilt, wenn sie nicht binnen sechs Monaten versagt wird. Auf diese Wirkung muss in der Aufforderung und im Vertrag ausdrücklich hingewiesen sein.

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