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1.6.1 Grundlagen
Eine Realteilung gem § 27 Abs 1 UmgrStG hat folgende Voraussetzungen:
Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft)
Darunter fallen GesBR, OG, KG, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) sowie die atypisch stille Gesellschaft. Voraussetzung ist das Erzielen betrieblicher Einkünfte gem § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG. Es muss sich also um eine Mitunternehmerschaft handeln. Es darf sich um keine vermögensverwaltende Personengesellschaft handeln. Gem § 52a ÄrzteG kann es sich um keine KG handeln, da die KG für Ärzte als Rechtsform unzulässig ist.