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Dokument-ID: 1090205
9.1 Relevante Verhinderungsfälle aufseiten des Arbeitnehmers
Das Gesetz sieht einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers im Krankheits- und Unglücksfall vor. Hier kam es mit 01.07.2018 zu einer Angleichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte (§ 8 AngG, § 2 EFZG).