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Dokument-ID: 1249245
3.7 Schätzung durch das Finanzamt
Allgemeines
Gem § 184 Abs 1 BAO gilt: „Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.“