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Dokument-ID: 1107451
4.1.3 Sollbesteuerung versus Istbesteuerung
Bei Anwendung der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Entscheidend ist deren Vollendung. Die Steuerschuld verschiebt sich um maximal einen Monat, wenn die Rechnungslegung in einem späteren Monat erfolgt.