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Dokument-ID: 1090026
1.2 Stellenausschreibung
Für die Formulierung von Stellenausschreibungen bestehen gesetzliche Vorgaben. • [Fußnote: Insbesondere §§ 9, 23 GlBG.] Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei und geschlechtsneutral zu formulieren. So sind in Stellenausschreibungen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts unzulässig.