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Karin Zahiragic - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.3 Steuern

Einkommensteuer

Der Arzt als unbeschränkt Steuerpflichtiger ist dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn er vom Finanzamt entweder dazu aufgefordert wurde oder gem § 42 Abs 1 Z 3 EStG, wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als EUR 13.308,– (bis 2024: EUR 12.816,–) betragen hat, oder wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte insgesamt den Betrag von EUR 730,– und das zu veranlagende Einkommen den Betrag von EUR 14.517,– (bis 2024: EUR 13.981,–) übersteigen.

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