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9.1.3 Taxativer Katalog beschränkt steuerbarer Einkünfte gem § 98 EStG
Mit welchen Einkünften ein Steuersubjekt in Österreich beschränkt steuerpflichtig sein kann, zählt § 98 EStG taxativ, also abschließend, auf. § 98 EStG enthält auch für beschränkt Steuerpflichtige alle Einkünfte iSd §§ 21 ff EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte, Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gem § 30 EStG), allerdings nur soweit diese Inlandsbezug aufweisen (Territorialprinzip). Für Körperschaften gilt dies genauso. Hier wird durch § 21 Abs 1 Z 1 KStG auf § 98 EStG verwiesen.